Kategorie: Altgerätemitnahme

Wozu dient die Altgerätemitnahme

Die Altgerätemitnahme hilft uns allen die Umwelt zu schützen! Mit dem erneuerten Elektrogesetz können Sie von nun an auch bei uns kostenlos Klein-Elektro-Altgeräte abgeben. Diese können Sie einfach in unserer Filiale vorbeibringen und wir kümmern uns für Sie um die fachgerechte Entsorgung. Denn nur so werden möglichst viele wichtige Ressourcen und Rohstoffe recycelt.

Bei großen Geräten müssen wir Sie darum bitten das untenstehende Formular ausgefüllt an uns zurück zu senden. Nur so können wir bei nicht Paketversandfähigen Waren, für Sie einen Abholtermin durch einen unserer Versanddienstleister vereinbaren. Alternativ erhalten Sie ein Retourenlabel für den kostenfreien Versand des Altgeräts.

Sind bei der Rückgabe auch Speichermedien, wie zum Beispiel Festplatten oder Speicherkarten betroffen, dann achten Sie auf die vollständige Löschung aller privater Daten. Das Bundesministerium für Sicherheit in der Informationstechnik informiert hier über das richtige Vorgehen.

Das Vorgehen zur Altgeräterückgabe

  1. Formular herunterladen, ausdrucken oder digital ausfüllen.
  2. Formular per Mail an online.da@hifi-profis.de senden.
Zum Formular

Weitere Hinweise zur Altgerätemitnahme

Elektro- und Elektronik-Altgeräte (das sind solche Geräte, die für den Betrieb mit Wechselspannung von höchstens 1.000 Volt oder Gleichspannung von höchstens 1.500 Volt ausgelegt sind, zu ihrem ordnungsgemäßen Betrieb von elektrischen Strömungen oder elektromagnetischen Feldern abhängig sind oder der Erzeugung, Übertragung und Messung von elektrischen Strömen und elektromagnetischen Feldern dienen) dürfen nicht im normalen Hausmüll entsorgt werden, sondern sind einer getrennten Erfassung zuzuführen.

Altbatterien und Altakkumulatoren, die vom Altgerät nicht umschlossen sind, sind dabei vor der Abgabe an eine wie nachfolgend beschriebene Erfassungsstelle zu trennen, es sei denn, die Altgeräte werden nach § 14 Abs. 5 Satz 2, Satz 3 Elektrogesetz im Rahmen der Optierung durch die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger zum Zwecke der Vorbereitung zur Wiederverwertung von anderen Altgeräten separiert, um diese für die Verwertung vorzubereiten.

Anhand des Symbols nach Anlage 3 zum Elektrogesetz können Altgeräte identifiziert werden, die getrennt vom unsortierten Siedlungsabfall zu erfassen sind. Das Symbol stellt eine durchgestrichene Abfalltonne auf Rädern dar.

Wir haben zu diesem Zweck Stellen für Sie eingerichtet, unter denen Sie

  • Kleingeräte, die in keiner äußeren Abmessung größer als 25cm sind, auch dann kostenlos abgeben können, wenn Sie kein Neugerät gekauft haben,
  • Großgeräte zur Entsorgung abgeben können, wenn Sie zuvor oder gleichzeitig ein neues Elektro- oder Elektronikgerät der gleichen Geräteart kaufen bzw. gekauft haben, das im wesentlichen dieselben Funktionen wie das neue Gerät hat (Beispiel: Sie kaufen einen neuen Fernseher und können dafür Ihren alten Fernseher abgeben).

Besitzer von Altgeräten können diese darüber hinaus im Rahmen der durch öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger eingerichteten und zur Verfügung stehenden Möglichkeiten der Rückgabe oder Sammlung von Altgeräten abgeben, damit eine ordnungsgemäße Entsorgung der Altgeräte sichergestellt ist. Gegebenenfalls ist dort auch eine Abgabe von Elektro- und Elektronikgeräten zum Zwecke der Wiederverwendung der Geräte möglich. Nähere Informationen hierzu erhalten Sie von der jeweiligen Sammel- bzw. Rücknahmestelle.